Beitragsordnung Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Sachsen-Anhalt

§ 1 Beitragsentrichtung

(1) Mitgliedsbeiträge für die VLK Sachsen-Anhalt werden im ersten Halbjahr eines jeden Jahres fällig und im Lastschriftverfahren eingezogen oder durch Dauerauftrag überwiesen.

(2) Beiträge der Mitglieder im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden durch die Fraktionen entrichtet.

(3) Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsermäßigung oder -freiheit beschließen.

§ 2 Beitragssätze

(1) Die Mitgliedsbeiträge betragen pro Jahr

- für Fraktionen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 24 €,

- bei mehr als 3 Fraktionsmitgliedern zusätzlich pro weiterem Mitglied 12 €,

- für auptamtliche Wahlbeamte 36 €,

- für Einzelmitglieder 12 €.

(2) Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Der Beitrag beinhaltet den Bezug des Fachorgans "das Rathaus". Bei Fraktionen mit mehr als 3 Mitgliedern stehen je 2 Mitgliedern eine Zeitschrift zu.

§ 3 Mahnverfahren

Mitglieder, deren Jahresbeitrag nicht bis zum 31. Juli eingezogen ist, werden zusätzlich mit einer Mahngebühr von 1,50 € belastet. Für jede weitere monatliche notwendige Mahnung werden 2,50 € berechnet.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt ab 01.01.2011 in Kraft.